Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 6 Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und kleinen Unt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie in Anlagen zur Elektrifizierung Ihres Unternehmens investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 33 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Im Modul 6 Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.
Sie bekommen die Förderung für
- den Austausch von Bestandsanlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen und
- die Umrüstung von Anlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Keine Förderung bekommen Sie
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 33 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und hat eine Maximalgrenze von EUR 200.000.
Förderfähige Kosten sind
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
- dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.6.2024
- Umsetzung der Maßnahme: normalerweise innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
- Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
- freiberuflich Tätige und
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden.
- Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens EUR 2.000 kosten.
- Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.