Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 4 Energie- und resourcenbezogene Optimierung von Anlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie in die energetische oder ressourcenbezogene Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen,
- Abwärmenutzung,
- Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
- energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess,
- Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger,
- Elektrifizierung von Prozessen.
Keine Förderung bekommen Sie
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der Maßnahme ab:
- kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 1.200,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
- mittlere Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 900,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
- große Unternehmen erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 500,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
Förderfähige Kosten sind
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation,
- Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.
Sie können einen Zuschuss von maximal EUR 15 Millionen bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
- dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.6.2024
- Umsetzung der Maßnahme: normalerweise innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
- Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
- freiberuflich Tätige und
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Sie müssen von einer zugelassenen Energieberaterin oder einem zugelassenen Energieberater ein Einsparkonzept erstellen lassen.
- Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 3 Jahre betragen.
- Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.