Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Modul I – Transformationspläne, Machbarkeitsstudien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Für Transformationspläne zum Umbau bestehender Wärmenetzsysteme und für Studien zur Neuerrichtung eines Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.
Im Rahmen von Modul I der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können Sie für folgende Vorhaben eine Förderung erhalten:
- Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045
- Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgsaneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und ist auf EUR 2 Millionen pro Vorhaben begrenzt.
Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genemigungsfähigkeit sind förderfähig.
Die Förderdauer beträgt 1 Jahr und kann einmalig um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Sie startet mit dem Datum des Bescheids.
Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Modul I:
- Unternehmen,
- wirtschaftlich tätige Kommunen,
- kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen,
- kommunale Zweckverbände,
- eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und
- Contractoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.
- Die Mindestinhalte der Richtlinie und der Bewilligungsbehörde müssen eingehalten werden.
- Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.
- Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.