Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,
- sommerlicher Wärmeschutz,
- Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,
- Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden,
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasseheizungen,
- Wärmepumpen,
- Brennstoffzellenheizungen,
- innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
- Anschluss an ein Gebäudenetz,
- Anschluss an ein Wärmenetz,
- provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr),
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.
- Heizungsoptimierung (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche) sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.
Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“).
Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten:
- 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung,
- 25 Prozent für Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und innovative Heizungstechnik,
- 10 Prozent für Biomasseheizungen,
- bis zu 30 Prozent für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen,
- 25 Prozent für den Anschluss an ein Gebäudenetz,
- 30 Prozent für den Anschluss an ein Wärmenetz und
- 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung
jeweils der förderfähigen Investitionskosten.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt
- für Wohngebäude EUR 60.000 pro Wohneinheit mit insgesamt maximal EUR 600.000 pro Gebäude,
- für Nichtwohngebäude bis zu EUR 1.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit maximal EUR 5 Millionen,
- für die Fachplanung und Baubegleitung maximal EUR 20.000 pro Zusage/Zuwendungsbescheid mit
- maximal EUR 2.000 pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern,
- maximal EUR 5.000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
- maximal EUR 5,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden.
Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:
- Beispielsweise erhöht sich die Förderung um 10 Prozentpunkte, wenn eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ausgetauscht wird.
- Für energetische Sanierungsmaßnahmen, die Bestandteil von einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind, wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt (iSFP-Bonus). Der iSFP wurde im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ entwickelt. Die Maßnahme müssen Sie innerhalb von maximal 15 Jahren nach der Erstellung des iSFP umsetzen. Der iSFP-Bonus wird nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Fachplanung und Baubegleitung gewährt.
- Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen.
Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten befristet bis zum 30.6.2023 Ausnahmeregelungen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel
- Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer,
- Contractoren,
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen und
- Kommunen.
Nicht antragsberechtigt sind
- der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen,
- politische Parteien.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.
- Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.
- Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
- Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.