|GRANTWAY
EN

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
Rolling deadline
-
-
-
For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Community Development Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.

Gefördert werden

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
    • Dämmung der Gebäudehülle,
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,
    • sommerlicher Wärmeschutz,
  • Anlagentechnik, zum Beispiel
    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,
    • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,
    • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,
    • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen, zum Beispiel
    • Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasheizungen (Heizungs-Tausch-Prämie),
    • Solarkollektoranlagen,
    • Biomasseheizungen,
    • Wärmepumpen,
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride),
    • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz,
  • Heizungsoptimierung (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche) sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.

Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“).

Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten:

  • 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung,
  • 25 Prozent für Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und innovative Heizungstechnik,
  • 10 Prozent für Biomasseheizungen,
  • 25 Prozent für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung (EE-Hybride),
  • 20 Prozent für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen mit Biomassezeihung (EE-Hybride mit Biomasseheizung),
  • 25 Prozent für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen,
  • 25 Prozent für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und
  • 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung

jeweils der förderfähigen Investitionskosten.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt

  • für Wohngebäude EUR 60.000 pro Wohneinheit mit insgesamt maximal EUR 600.000 pro Gebäude,
  • für Nichtwohngebäude bis zu EUR 1.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit maximal EUR 5 Millionen,
  • für die Fachplanung und Baubegleitung maximal EUR 20.000 pro Zusage/Zuwendungsbescheid mit
    • maximal EUR 2.000 pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern,
    • maximal EUR 5.000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
    • maximal EUR 5,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden.

Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:

  • Beispielsweise erhöht sich die Förderung um 10 Prozentpunkte, wenn eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ausgetauscht wird.
  • Sie möchten eine energetische Sanierungsmaßnahme umsetzen, die Bestandteil von einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist. Dieser iSFP wurde im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ entwickelt. Dann erhöht sich der jeweilige Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Maßnahme müssen Sie innerhalb von maximal 15 Jahren nach der Erstellung des iSFP umsetzen. Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung ist zum 15.8.2022 entfallen.
  • Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen.

Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • freiberuflich Tätige,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände,
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen,
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften sowie
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Nicht antragsberechtigt sind

  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen,
  • politische Parteien.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende müssen Eigentümerinnen/Eigentümer, Pächterinnen/Pächter oder Mieterinnen/Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils sein, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, oder es muss eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers für die Maßnahme vorliegen.
  • Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.
  • Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
19 April 2023