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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
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Education, Skills Building and Training Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Handwerks- oder Planungsunternehmen an Kurzschulungen und/oder Coachings für die Beratung, die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Qualifizierung zusätzlicher Fachkräfte in Handwerks- oder Planungsunternehmen für die Beratung, die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Kurzschulungen in Präsenz oder online und/oder
  • ein Coaching im Unternehmen vor Ort als fachpraktische Anleitung an der Wärmepumpe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und insgesamt höchstens EUR 5.000.

  • Für Schulungen werden bis zu EUR 250,00 pro Person und Schulungstag gefördert.
  • Sie erhalten die Förderung für maximal 1 Coaching in einer Höhe von bis zu EUR 500,00.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2025 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Schulungen sind

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten,

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Antragsberechtigt für Coachings sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre geförderte Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
  • Die Schulungen und Coachings müssen von zugelassenen Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt werden.
  • Ein Coaching hat zeitlich und inhaltlich mindestens einen vollen Arbeitstag abzudecken und muss bei dem teilnehmenden Unternehmen vor Ort erfolgen.
  • Für die Maßnahmen dürfen Sie keine weiteren Förderungen in Anspruch nehmen.

Nicht gefördert werden

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, und
  • Unternehmen, die die Grenzen für De-minimis-Beihilfen überschritten haben.
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04 November 2023