Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Ihr Unternehmen und Sie als ältere Beschäftigte oder älterer Beschäftigter im Braunkohlentagebau, Braunkohlekraftwerk oder Steinkohlekraftwerk von Maßnahmen des Kohleausstiegs betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt zum Ende des Kohleausstiegs ältere Beschäftigte ab 58 Jahren mit dem Anpassungsgeld sowie Beitragszuschüssen zur Krankenversicherung. Diese Förderung können gekündigte B eschäftigte eines Unternehmens erhalten, das Kohle verstromt beziehungsweise abbaut und von Maßnahmen des Kohleausstiegs betroffen ist.
Das bedeutet:
- Ihr Unternehmen ist im Braunkohlentagebau tätig, als Braunkohlekraftwerk oder Steinkohlekraftwerk,
- es wird aufgrund des Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt oder
- der Braunkohlenabbau beziehungsweise die Kohleverstromung wird reduziert und
- Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer werden vor diesem Hintergrund gekündigt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für längstens 5 Jahre.
- Das Anpassungsgeld wird wie Ihre Altersrente zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung berechnet. Die Höhe richtet sich nach Ihren Rentenanwartschaften in der Rentenversicherung.
- Das Anpassungsgeld wird wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich angepasst. Die voraussichtliche Höhe Ihres Anpassungsgeldes (Voranfrage) ist Ihrem Unternehmen bekannt und muss Ihnen mitgeteilt werden.
- Das Anpassungsgeld ist steuerfrei. Sie müssen das Anpassungsgeld aber in der Steuererklärung angegeben.
- Zusätzlich zum Anpassungsgeld können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Eine Belegschaftsplanung von Ihrem Unternehmen sowie eine positive Rückmeldung einer Voranfrage Ihres Unternehmen für betroffene Beschäftigte liegt vor. Bitte erfragen Sie dies in Ihrem Unternehmen.
Sie stellen Ihren Antrag auf Anpassungsgeld und Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende müssen
- am Stichtag 30.9.2019 im Unternehmen beschäftigt gewesen sein,
- vor dem 1.1.2044 aus betrieblichen Gründen infolge des Kohleausstiegsgesetzes entlassen werden,
- im Entlassungszeitpunkt mindestens 58 Jahre alt sein und in den letzten 2 Jahren vor der Entlassung ununterbrochen in einem Unternehmen beschäftigt gewesen sein,
- in längstens 5 Jahren ab der Entlassung die Voraussetzungen für eine Rentenleistung erfüllen.
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte aus einem
- Braunkohlentagebau,
- Braunkohlekraftwerk,
- Steinkohlekraftwerk,
- Tochter- und Partnerunternehmen der vorgenannten Anlagen, die von dem Kohleausstiegsgesetz betroffen sind.