Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Kurztext
Wenn Sie Ausbildungsplätze an Bord Ihrer Seeschiffe bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Sie als Reeder bei der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen, Schiffsmechanikern, Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten mit einem Zuschuss zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord Ihres Seeschifffahrtsunternehmens.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Ausbildungsplatz
- EUR 32.000 für Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechaniker,
- EUR 16.000 für nautische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten,
- EUR 21.000 für technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten sowie
- EUR 16.000 für elektrotechnische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten.
Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Für die bezuschussten Ausbildungsplätze ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen normalerweise nicht möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Schiffe, auf denen ausgebildet wird,
- stehen in Ihrem Eigentum oder sind von Ihnen geleast oder gechartert,
- sind in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, eingetragen und
- führen die Flagge eines EU-Mitgliedstaates.
- Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.
- Das zu fördernde Ausbildungsverhältnis darf noch nicht gefördert worden sein.