Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Bundesamt für Naturschutz
Kurztext
Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder.
- Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich.
- Ihr Projekt hat Modellcharakter.
- Ihr Vorhaben hat Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland.
- Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.