Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Kurztext
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für das Beratungsangebot einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt die Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre. Gefördert werden die bedarfsorientierte Einzelfallberatung der Zugewanderten und auch ergänzend die soziale Gruppenarbeit.
Sie erhalten die Förderung in Form eines pauschal ermittelten Zuschusses. Als Bewertungsgrundlage dient das jeweils aktuelle Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Personalkostensätzen für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Bundesverwaltung.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Sie das 1. Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.5 des der Förderung vorausgehenden Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Die Migrationsberatung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater einsetzen.
- Sie sind verpflichtet, in kommunalen Netzwerken zur Förderung des Integrationsangebotes und bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden mitzuwirken.
- Sie leisten darüber hinaus aktiv Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.
Antragsberechtigt sind
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
- der Bund der Vertriebenen sowie
- im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.