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Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
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Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte und Schulungen zur Integration von Zugewanderten umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Verein, Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannten Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- oder Migrantenselbstorganisation, Kommune oder Einrichtung.

Gefördert werden

  • Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken,
  • Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung, das bedeutet insbesondere Multiplikatorenschulungen, für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure aus dem Integrations- und Engagementbereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben ab.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden jährliche Ausschreibungen veröffentlich. Die Fördermittel werden dann in dem sogenannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) vergeben. In dem 1. Schritt richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihre Interessenbekundung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Vereine,
  • Verbände,
  • Vertriebeneneinrichtungen,
  • Kirchen,
  • anerkannte Träger der politischen Bildung,
  • Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen,
  • Kommunen,
  • Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwandernden auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Bund hat an der Durchführung Ihrer Maßnahme ein erhebliches Interesse.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Ihr Projekt erarbeiten Sie in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Landkreisen und den lokalen Integrationskursen, den Houses of Resources , der Migrationsberatung (MBE) sowie dem Jugendmigrationsdienst (JMD) erarbeitet.
  • Sie streben die Kooperation mit Stiftungen, Programmen und Projekten, die mit kommunalen oder Landesmitteln sowie mit Mitteln der Europäischen Union gefördert werden, an.

Nicht gefördert werden

  • Eingliederungsleistungen,
  • individuelle Beratungen.
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04 November 2023