Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Kurztext
Wenn Sie in Ihren gewerblichen Fahrzeugen Bauteile einsetzen möchten, die zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führen und den Energieverbrauch mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei dem Erwerb von Komponenten, die zu einem effizienterem Betrieb Ihres Neufahrzeugs führen und damit den Energieverbrauch und bei konventionellen Antrieben den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen mindern.
Gefördert werden beispielsweise Bauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern, automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung, Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes, Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen, Start-Stopp-Systeme, vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme, vorausschauender Tempomat oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger.
Folgende Kraftfahrzeuge sind förderfähig:
- Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N2 oder N3, O3 oder O4 gemäß EU mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7.500 kg.
- Fahrzeuge, die Sie für gewerbliche Zwecke nutzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten der jeweiligen Komponente, maximal bis zu EUR 5.000 pro Komponente und bei Anschaffung eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeugs und zur Rekuperation von Bremsenergie (E-Trailer) bis zu EUR 10.000. Der Zuschuss kann für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte und für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen des Privatrechts und
- juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie halten alle technischen Anforderungen ein.
- Ihre Maßnahmen sind nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Komponenten, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören.