Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für e
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Kurztext
Wenn Sie Ihre Nutzfahrzeugflotte zugunsten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen umrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Gefördert werden
- die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, das bedeutet von reinen Batterieelektrofahrzeugen, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und auch von Brennstoffzellenfahrzeugen,
- Umrüstung von bestehenden Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf einen Elektroantrieb,
- die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur und
- Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen, die neue und bestehende Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge beziehungsweise die entsprechende Infrastruktur untersuchen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab:
- Wenn Sie geförderte Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb anschaffen: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- wenn Sie die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur errichten oder auch erweitern: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- wenn Sie Machbarkeitsstudien, Studien oder Analysen durchführen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie können einen Zuwendungshöchstbetrag von insgesamt EUR 15 Millionen pro Kalenderjahr erhalten.
Ihren Antrag reichen Sie bitte normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) elektronisch ein. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe des BALM.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen des privaten Rechts,
- kommunale Unternehmen,
- Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und
- eingetragene Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die technischen und organisatorischen Anforderungen einhalten.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
- Sie schaffen für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben gemäß Richtlinie an.
- Ihre Tank- und Ladeinfrastruktur entspricht dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen.
- Sie legen für die Tank- und Ladeinfrastruktur den Standort fest, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.