Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Vorhaben in den Bereichen Sicherheit und Umwelt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Gefördert werden folgende fahrzeugbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
- Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit,
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Sie können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.
Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu EUR 2.000. Der absolute Förderhöhe beträgt maximal EUR 33.000 je Unternehmen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zwischen dem 7.1. und dem 30.9. des Jahres, in dem mit der Maßnahme begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fällt der Beginn oder das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.
- Gefördert werden Maßnahmen nach Maßgabe der Anlage zur Förderrichtlinie.