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Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Nutzfahrzeug oder einen Bus mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 1.500 je Einzelmaßnahme erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Eigentümerin/Eigentümer und Halterin/Halter, Leasingnehmerin/Leasingnehmer und Mieterin/Mieter bestimmter Kraftfahrzeuge bei deren Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Kraftfahrzeuge haben Sie im Inland für die Ausübung Ihrer gewerblichen, freiberuflichen, gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit angeschafft und haben sie in Betrieb.

Folgende Kraftfahrzeuge sind förderfähig:

  • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und
  • Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.

Mitfinanziert werden

  • system- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen,
  • Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 1.500 je Einzelmaßnahme. Sie bekommen für höchstens 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr eine Förderung. Sollten die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 30.9. eines Jahres nicht ausgeschöpft sein, können Sie eventuell zusätzliche Zuschüsse erhalten.

Sie stellen bis zum 15.10. eines Jahres einen Antrag ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen/Eigentümer,
  • Halterinnen/Halter,
  • Leasingnehmerinnen/Leasingnehmer und
  • Mieterinnen/Mieter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie halten die technischen Anforderungen an die Abbiegeassistenzsysteme ein.
  • Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 3 Monaten durchführen, nachdem Sie den Förderbescheid erhalten haben.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Maßnahmen, die gesetzlich oder rechtlich vorgeschrieben sind,
  • der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen, die bereits öffentlich gefördert werden.
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04 November 2023