Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Kurztext
Wenn Sie sich für ein demokratisches, gewaltfreies und vielfältiges Miteinander in Deutschland einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich in den folgenden Programmbereichen aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit einsetzen.
Handlungsbereich Bund:
Kompetenzzentren und -netzwerke entwickeln die inhaltliche Expertise in einzelnen Themenfeldern weiter. Kompetenzen werden gebündelt, und bundesweit wird die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt.
Handlungsbereich Land:
In jedem Bundesland wird die Arbeit eines Landes-Demokratiezentrums gefördert. Dort werden die regionalen Beratungs- und Unterstützungsangebote gebündelt, insbesondere mobile Beratung, Opferberatung sowie Distanzierungs- und Ausstiegsberatung. Auch werden dort Konzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt entwickelt.
Handlungsbereich Kommune:
Unterstützt werden Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den „Partnerschaften für Demokratie“. Dabei handelt es sich um lokale und regionale Bündnisse, die passende Strategien für die konkrete Situation vor Ort entwickeln.
Handlungsbereich Modellprojekte:
Modellprojekte entwickeln und erproben innovative Ansätze zur Gestaltung der Demokratie und dem Vorbeugen von Extremismus. Die Modellprojekte sind in drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention angesiedelt:
Die Maßnahmen in den Handlungsbereichen werden durch bereichsübergreifende Maßnahmen ergänzt, beispielsweise durch
- Forschungsvorhaben,
- Qualifizierungs-, Begleit-, Unterstützungs- und Vernetzungsmaßnahmen,
- Programmevaluationen,
- wissenschaftliche Begleitung sowie
- Maßnahmen im Rahmen eines Innovationsfonds.
Zielgruppe sind
- Kinder und Jugendliche,
- deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen,
- junge Erwachsene,
- ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige,
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie
- staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe hängt von Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme ab.
Ihre Bewerbung oder Ihren Antrag richten Sie in der Regel an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung im Programm „Demokratie leben!“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
- Kommunen,
- Landesministerien,
- nichtstaatliche Organisationen,
- Verbände,
- Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie
- die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe.
Das Vorhaben muss in der Regel einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln aufweisen.
Für die einzelnen Programmbereiche gelten jeweils spezifische Voraussetzungen.