Härtefallregelung „Soziale Träger“ zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA)
Kurztext
Wenn Sie sich als Organisation oder Einrichtung der sozialen Infrastruktur wegen der gestiegenen Energiekosten infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt als Billigkeitsleistung einen Zuschuss zum Ausgleich von Mehrbedarfen zur Deckung von Energiekosten für Gas, Wärme, Strom oder andere Energieträger in den Jahren 2022 und/oder 2023 .
Das BMFSFJ gewährt Zuschüsse an Sie als steuerbegünstigte Organisation und Einrichtung der sozialen Infrastruktur in der Förderkompetenz des BMFSFJ, wenn Sie sich infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage befinden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Mehrkosten des Jahres 2022: 90 Prozent des Betrags, der sich als Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und dem Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 ergibt,
- zu erwartende Mehrkosten im Jahr 2023: 35 Prozent des Zuschusses für 2022.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an die vom BMFSFJ beauftragte Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag ist bis spätestens 31.8.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemäß Körperschaftsteuergesetz (KStG) steuerbegünstigte Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in der Förderkompetenz des BMFSFJ, die aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 gefördert wurden und im gesamten Jahr 2023 gefördert werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre existenzgefährdende Wirtschaftslage wurde durch den Anstieg und das hohe Niveau der Energiekosten (Gas, Wärme, Strom oder andere Energieträger) aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verursacht.
- Ihr Liquiditätsengpass beträgt mindestens EUR 500,00.
- Sie konnten den Liquiditätsengpass bisher nicht durch andere Entlastungsmaßnahmen des Bundes, der Länder oder von anderen Dritten auffangen.
- Sie erklären bei der Antragstellung, dass Sie alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den Liquiditätsengpass zu verhindern oder zu minimieren.