Bundesinvestitionsprogramm – Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA)
Kurztext
Wenn Sie ein Bauvorhaben oder den Kauf eines Grundstücks für eine Unterstützungseinrichtung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesfamilienministerium unterstützt Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.
Gefördert werden:
- investive Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen (Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen oder Ähnliches) für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen,
- der Erwerb von geeigneten Grundstücken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Der Einsatz von Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Gesamtbewilligungszeitraum wird vorausgesetzt.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.3. eines Jahres an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des Privatrechts.
- Sie legen bei Antragstellung eine die Maßnahme befürwortende Stellungnahme des Landes vor, in dem das Grundstück liegt, auf dem die Maßnahme durchgeführt werden soll.
- Es handelt sich um einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben, deren Ergebnisse möglichst übertragbar sind.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.
- Sie setzen Eigen- und/oder Drittmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Gesamtbewilligungszeitraum ein.