Förderung der beruflichen Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Kurztext
Wenn Sie arbeitslos sind oder Ihnen Arbeitslosigkeit droht, können Sie mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur einen Zuschuss für die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bekommen.
Volltext
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Arbeitslose oder Arbeitnehmende bei der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung durch Übernahme ihrer Weiterbildungskosten.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, bekommen Sie von der Arbeitsagentur oder vom Träger der Grundsicherung (Jobcenter) einen Bildungsgutschein. Die Weiterbildungsmaßnahme wählen Sie selbst aus. Der ausgewählte Träger muss der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorlegen.
Der Bildungsgutschein deckt Ihren Unterhalt ganz oder teilweise ab sowie die folgenden Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen:
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
- Fahrtkosten,
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie
- Kosten für Kinderbetreuung
Für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist die örtliche Agentur für Arbeit oder der Jobcenter zuständig.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um
- Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.
Vor Beginn der Weiterbildung müssen Sie sich von der Arbeitsagentur beraten lassen.
Die ausgewählte Maßnahme und der Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.