Ausbildungsplätze sichern
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in der Corona-Pandemie Ausbildungsplätze sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützen Sie, wenn Sie das Ausbildungsniveau während der Corona-Pandemie in Ihrem Betrieb sichern und auch erhöhen.
In folgenden Bereichen erhalten Sie eine Förderung:
- Ausbildungsprämie: Erhalt des Ausbildungsniveaus,
- Ausbildungsprämie plus: Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
- Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit: Zuschüsse zur Ausbilder- und Ausbildungsvergütung oder Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und
- Übernahmeprämie: Übernahme von Auszubildenden, deren ursprünglicher Betrieb die Ausbildung pandemiebedingt aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder Vertragsauflösung nicht fortsetzen kann.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- die Ausbildungsprämie
- für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn bis zum 31.5.2021: einmalig EUR 2.000,
- für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 1.6.2021: einmalig EUR 4.000,
- die Ausbildungsprämie plus
- für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn bis zum 31.5.2021: einmalig EUR 3.000,
- für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 1.6.2021: einmalig EUR 6.000,
- die Ausbildungsvergütung: 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden und jeden Monat, in dem ein relevanter Arbeitsausfall vorliegt,
- die Ausbildervergütung: 50 Prozent der Ausbildervergütung der Ausbilderinnen und Ausbilder für jeweils bis zu 10 Auszubildende,
- den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen: einmalig EUR 1.000,
- die Übernahmeprämie: einmalig EUR 6.000.
Anträge stellen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, spätestens 3 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Bereichen und
- für die Übernahmeprämien auch ausbildende Unternehmen unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Einzelnen je nach Bereich sind antragsberechtigt:
- Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
- KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden für Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.5.2021 beginnen
- KMU mit bis zu 499 Mitarbeitenden für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1.6.2021 beginnen
- Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit
- KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden bis 3/2021
- KMU mit bis zu 499 Mitarbeitenden ab 3/2021
- Lockdown-II-Sonderzuschusses für Kleinstunternehmen
- Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Mitarbeitenden
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Ausbildungsbetrieb ist von der Corona-Krise betroffen.
- Die Berufsausbildung ist förderfähig.
- Der Ausbildungsbetrieb führt die Ausbildungsaktivitäten fort.
- Es muss sich um einen Ausbildungsbetrieb oder ausbildende Einrichtung im Sinne der Förderrichtlinie handeln.
- Antragstellende müssen ihren Sitz in Deutschland haben.