Gebäudeausstattung mit Regen- und Grauwassernutzungsanlagen
Bremer Umwelt Beratung e.V.
Kurztext
Wenn Sie für Ihr privates Grund- oder Gebäudeeigentum den Einbau von Anlagen zur Nutzung von Regen- oder Grauwasser planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie Regen- und Grauwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden installieren oder die Anlagen modernisieren möchten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 5.000.
Für Regenwasserspeicher, die ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt werden, können Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 1.500 bekommen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Umwelt Beratung e. V.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss freiwillig erfolgen.
- Die Anlagen müssen den aktuellen Regeln der Technik entsprechen und die Vorgaben der gültigen Trinkwasserverordnung (§ 13) einhalten.
- Sie müssen die Anlagen an eine Dachfläche von mehr als 50 m2 und an einen Speicher von mindestens 2 m3 nutzbarem Volumen anschließen.
- Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung durchführen (gegebenenfalls Verlängerung um 6 Monate).
- Der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen darf nicht zu einer Mieterhöhung führen.
- Sie müssen den Betrieb einer solchen Anlage beim Gesundheitsamt und bei den für Abwasserbeseitigung zuständigen Unternehmen in Bremen oder Bremerhaven anzeigen.