Entsiegelung von Flächen
Bremer Umwelt Beratung e.V.
Kurztext
Wenn Sie über Grund- oder Gebäudeeigentum verfügen und Flächen über 20 Quadratmeter entsiegeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie versiegelte Flächen entsiegeln und sie in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen umwandeln möchten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil von bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten.
Die Höhe der Förderung beträgt höchstens EUR 5.000. Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelte Fläche beträgt maximal EUR 20,00.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Umwelt Beratung e.V.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Grund- und Gebäudeeigentum haben oder sonst dinglich verfügungsberechtigt sind (zum Beispiel durch ein Erbbaurecht oder als Mieterin oder Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Entsiegelungsvorhaben muss zu einer vollständigen Entkopplung der Fläche von der Kanalisation führen.
- Keinesfalls darf eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung eintreten.
- Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage durchführen (gegebenfalls Verlängerung um 6 Monate).
- Die Gesamtfinanzierung der Anlage müssen Sie bei Antragstellung sicherstellen.
- Von der Förderung ausgeschlossen ist die Entsiegelung von Flächen unter 20 Quadratmetern.