Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kurztext
Wenn Sie sich zur Gründung oder Führung Ihres Unternehmens beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beratungsleistungen erhalten.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie als Unternehmen mit einem Zuschuss zu Beratungen zu Ihrer Unternehmensgründung oder -führung im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms (LIP 2014).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer laufenden Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 15.000 pro Projekt.
Innerhalb von 36 Monaten dürfen die Beratungskostenzuschüsse für Ihr Unternehmen EUR 50.000 nicht überschreiten.
Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, je nach Sitz Ihres Unternehmens.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es werden Beratungen zu Unternehmenskonzepten gefördert, die für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von Bedeutung sind und sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben, vorzugsweise
- beim Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder stillgelegten Betriebsstätte,
- bei Umstrukturierungsvorhaben auch im Zusammenhang mit der Gewährung von Bürgschaften,
- bei Vorhaben im Rahmen von Beteiligungsfonds im Lande Bremen,
- bei Vorhaben im Rahmen von Spin-offs und Outsourcing oder
- bei Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GmbH.
Sie müssen sich nach der Antragstellung in der Regel innerhalb von maximal 3 Monaten beraten lassen. Die Beratungsmaßnahme muss innerhalb dieses festgelegten Zeitraumes abgeschlossen werden.