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Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

Bremer Aufbau-Bank GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Bremen
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Forschungseinrichtung beliebiger Fachdisziplin des Landes Bremen vertreten.

Im Rahmen von Verbundvorhaben

  • dürfen Sie in Ausnahmefällen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbinden;
  • sind Sie auch als Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte im Land Bremen liegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Verantwortung für die Durchführung eines Projektes übernimmt ein Professor oder eine Professorin oder ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin (normalerweise mit Promotion) einer Forschungseinrichtung aus Bremen oder Bremerhaven als sogenannter Projektverantwortlicher beziehungsweise sogenannte Projektverantwortliche.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie die geplanten Projekte im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
  • Sie und Ihre Verbundpartner müssen einen Kooperationsvertrag abschließen.
  • Die Laufzeit eines Vorhabens darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.
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04 November 2023