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Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Bremer Aufbau-Bank GmbH

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For profit
R&D and Higher Education
Bremen
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • FuE-Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen,
  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Innovationscluster,
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,
  • Abordnung von hoch qualifiziertem Personal.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 200.000, maximal bis zu EUR 500.000.

In begründeten Einzelfällen können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten bis zu EUR 100.000,
  • bei FuE-Verbundprojekten bis zu EUR 200.000 und
  • für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die an einem FuE-Verbundprojekt beteiligt sind, bis zu EUR 100.000.

Eine anteilige Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich.

Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller ab.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen hat.

Im Rahmen von FuE-Verbundprojekten sind Sie auch als bremische Forschungseinrichtung antragsberechtigt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
  • Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
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04 November 2023