Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Innovationsleistungen in der Luft- und Raumfahrt sowie angrenzender Technologiefelder.
Die Förderung erhalten Sie für
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie
- für Durchführbarkeitsstudien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für industrielle Forschung sowie für Durchführbarkeitsstudien und
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Antragsverfahren gliedert sich eine Ideen- und eine Antragsphase. Ihre Projektskizzen reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein. Ihren Antrag reichen Sie danach ebenfalls bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind vor allem
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen sowie
- bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner von Unternehmen.
Ihr Vorhaben muss
- auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen,
- mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sein,
- regionalwirtschaftlich relevant sein und
- mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie erhalten eine vorrangige Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen,
- Vorhaben, die im Auftrag Dritter oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst werden.