Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Kurztext
Wenn Sie politische Bildungsangebote planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Maßnahmen der politischen Bildung.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dem Bedürfnis nach authentischen Informationen und der Teilhabe an demokratischen Prozessen entsprechen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe beträgt pro Tag und Teilnehmende bis zu EUR 50,00. Für die Veranstaltungsorganisation und die allgemeine Verwaltung erhalten Sie eine Organisationskostenpauschale von EUR 300,00 pro Tag, für mehrtägige Veranstaltungen bis maximal EUR 1.000.
Ihre Zuwendung muss mindestens EUR 500,00 betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie
- nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen
mit Sitz in Brandenburg.
Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Heimbildungsstätten.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten.
- Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere:
- die Förderung des Demokratieverständnisses,
- die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen,
- die Vertiefung des europäischen Gedankens,
- die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oder
- die Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte.
- Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben.
Sie erhalten keine Förderung
- für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot,
- für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.