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Bremisches Messeförderungsprogramm

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

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Summary
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For profit
Bremen
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie mit einem kleinen Unternehmen Zugang zu internationalen Märkten durch Messebeteiligungen suchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Hansestadt Bremen unterstützt Sie als kleines Unternehmen bei der Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen, deren Themen der Innovationsstrategie Bremen 2030 zuzuordnen sind.

Sie erhalten die Förderung als Pauschale für die Teilnahme an Fachmessen und Ausstellungen im In- und Ausland in den Schüsselbranchen

  • Luft- und Raumfahrt,
  • regenerative Energiewirtschaft, Windenergie,
  • Maritime Wirtschaft, Logistik,
  • Automotive,
  • Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft,
  • Gesundheitswirtschaft

und in den Schlüsselinnovationsfeldern

  • nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenverwendung,
  • Mobilität der Zukunft,
  • vernetzte und adaptive Industrie,
  • intelligente Dienstleistungen,
  • digitale Transformation.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Messen mit einem Veranstaltungsort

  • in Deutschland EUR 3.500,
  • im europäischen Raum EUR 4.000,
  • außerhalb des europäischen Raums EUR 5.500
  • und für virtuelle Messeauftritte EUR 2.000.

Als Unternehmen können Sie Unterstützung für maximal 10 Messebeteiligungen erhalten.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der entsprechenden Antragformulare. Hat Ihr Unternehmen Sitz oder Betriebsstätte in Bremen, wenden sich bitte an die Bremer Aufbau-Bank GmbH. Für Anträge von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremerhaven ist die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH zuständig.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (entsprechend der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beteiligungen an Messen im Inland können nur gefördert werden, wenn die Messe beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. als „international“ gelistet ist.
  • Sie müssen andere Fördermittel des Bundes oder der EU vorrangig beantragen und sind verpflichtet, dies bei Antragstellung offenzulegen.
  • Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn Sie im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission für das beantragte Vorhaben bereits Fördermittel erhalten.

Sie erhalten keine Förderung in den Bereichen Fischerei und Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023