Assistierte Reproduktion
Bezirksregierung Münster
Kurztext
Wenn Sie sich als Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus
- einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder
- einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und
- für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils.
Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt
- für den 1. bis 3. Behandlungszyklus EUR 800,00 für eine IVF- und EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung und
- für den 4. Behandlungszyklus EUR 1.600 für eine IVF- und EUR 1.800 für eine ICSI-Behandlung.
Als unverheiratetes heterosexuelles Paar können Sie für den 1. bis 3. Behandlungszyklus eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 30 Prozent auf die Höchstförderbeträge erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Münster.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Ehepaar und heterosexuelles Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- Die Behandlung muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.
- Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft muss auf Dauer angelegt sein. Zum Beleg dafür müssen Sie eine Einschätzung des behandelnden Arztes vorlegen.
- Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Nordrhein-Westfalen durchführen lassen.