Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zur Bewältigung der Energiekrise
Bezirksregierung Düsseldorf
Kurztext
Wenn Sie als Träger einer Verbraucherinsolvenzberatungsstelle durch die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation von besonderen Härten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Träger einer Verbraucherinsolvenzberatungsstelle im Jahr 2023 bei der Bewältigung der stark gestiegenen Energiepreise, damit Sie Ihren Betrieb aufrechterhalten und an die erhöhten Bedarfe anpassen können.
Sie werden gefördert, wenn Sie im Jahr 2023 eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung erhalten haben beziehungsweise erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vollzeitäquivalent der für das Jahr 2023 gewährten Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung einmalig EUR 1.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Mitglieder,
- Kreise, Gemeinden und kreisfreie Städte,
- sonstige gemeinnützige Träger,
- die Verbraucherzentrale NRW.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre krisenbedingt steigenden Ausgaben dürfen nicht durch sonstige Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen, zweckgebundene Spenden oder sonstige Leistungen Dritter gedeckt werden können und müssen zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs dringend erforderlich sein.
- Sie müssen im Jahr 2023 eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung vom 11.10.2021 erhalten haben beziehungsweise erhalten.
- Beachten Sie bitte, dass der Durchführungszeitraum für zu fördernde Maßnahmen am 31.12.2023 endet.
Sie erhalten keine Förderung für Personalausgaben und investive Ausgaben.