progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik
Bezirksregierung Arnsberg
Kurztext
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen in Zukunft erneuerbare Energien nutzen und Energie einsparen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Modulen:
- Fördermodul „Erneuerbare Energien“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem
- thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
- Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating -Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen)
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
- Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
- Wasserkraftanlagen
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
- Förderung von Fassaden-Photovoltaik
- Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
- Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
- Fördermodul „Geothermie“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien auf Basis von Geothermie sowie Studien, seismische Messungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe (Erdwärmesonden, Erdwäremkollektoren, Brunnenbohrungen)
- mitteltiefe Erdwärmesonde
- mitteltiefe Dublette
- Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Machbarkeitsstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- seismische Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
- Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
- Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz in Gebäuden sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom
- stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
- Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- Austausch elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
- Bildungsprämie Wärmepumpe
- Fördermodul „Energiewende im Quartier“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die effiziente und klimaschonende Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden bis zur Ebene eines Quartiers
- Nahwärme- und Nahkältenetze
- Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
- Wärme- und Kältespeicher
- gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme
- Fördermodul „Modellprojekte. NRW“: vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
- KlimaGebäude. NRW
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Fördermodul „Förderung von Wärmekonzepten“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
- Fördermodul „Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen“: technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes sowie
- Fördermodul „Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses ist von Art und Umfang Ihrer Maßnahme abhängig.
Ihre Kosten müssen mindestens EUR 350,00 betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular oder schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Dazu zählen
- Privatpersonen,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten,
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen, sowie
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung gundsätzlich nur für neue Anlagen und Anlagenteile sowie für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht.
- Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung oder um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.
- Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen planen und durchführen.
- Sie erhalten die Förderung normalerweise für Vorhaben, mit denen Sie vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die zur Durchführung Ihres Vorhabens erforderlich sind, müssen Sie vor Erlass des Zuwendungsbescheids vorlegen.
- Je nach Fördergegenstand müssen Sie spezifische technische Voraussetzungen beachten.
Die Förderung ist ausgeschlossen für
- den Bund, die Länder sowie deren Einrichtungen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.
Nicht gefördert werden Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen, Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten jährlich bestimmt sind.