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Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie

Bezirksregierung Arnsberg

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Summary
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Public sector
Nordrhein-Westfalen
Community Development Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune trotz Belastungen durch die Corona-Pandemie Klimaschutzvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land-Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune bei (Modernisierungs-)Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, damit Sie trotz wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie geplante und notwendige Klimaschutzvorhaben durchführen können.

Sie erhalten die Kompensationsleistungen für

  • die Verringerung Ihres Eigenanteils in folgenden Förderprogrammen: Richtlinie zur Förderung des Klimaschutzes im kommunalen Umfeld (KRL), progres.nrw – Klimaschutztechnik und progres.nrw – Emissionsarme Mobilität,
  • investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz,
  • Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien,
  • energetische Sanierung beziehungsweise Klimaschutz in der kommunalen Grundversorgung,
  • klimafreundliche Mobilität sowie
  • klimafreundliche Beschaffung und Green -IT.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses basiert auf dem Verteilungsschlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes.

Richten Sie Ihren Antrag bitte online an die Bezirksregierung Arnsberg. Sie können maximal 2 Anträge einreichen, in denen jeweils mehrere Projekte abgebildet werden können.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben auf dem Gebiet Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihres Kreises durchführen.
  • Wenn Sie die Förderung zur Finanzierung Ihres Eigenanteils in bestimmten Förderprogrammen einsetzen wollen, dürfen Sie Ihren Antrag für diese Programme noch nicht gestellt haben und es darf auch kein Zuwendungsbescheid vorliegen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise bis zum 31.12.2022 abschließen.
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08 May 2023