Investive Agrarförderung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Kurztext
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb Investitionen planen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Sie können die Förderung für folgende Vorhaben bekommen:
- im Agrarinvestitionsförderprogramm (Teil A) für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Investitionen zur Diversifizierung (Teil B) zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum Hamburgs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Im Agrarinvestitionsförderprogramm
- beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
- können Sie unter bestimmten Bedingungen einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten
- beträgt das förderfähige Investitionsvolumen maximal EUR 5 Millionen und das Mindestinvestitionsvolumen EUR 20.000.
Bei der Investitionsförderung zur Diversifizierung
- beträgt der Fördersatz maximal 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben,
- ist das Mindestinvestitionsvolumen auf EUR 10.000 begrenzt,
- liegt der Höchstbetrag für förderfähige Betreuergebühren bei EUR 17.500 und der maximale Fördersatz bei 60 Prozent.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehungsweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres durchzuführenden Investitionskonzepts nachweisen.
- Sie müssen eine Vorwegbuchführung für mindestens 3 Jahre vorlegen.
- Ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von EUR 100.000 ist eine Buchführung für mindestens 5 Jahre vom Zeitpunkt der Bewilligung an fortzuführen.
- Im Fall von Kooperationen müssen Sie einen Kooperationsvertrag und ein Kooperationskonzept vorlegen.
- Sie müssen die geförderten Investitionen in Bauten und bauliche Anlagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung und in Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen diese nicht veräußern.
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.