Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten langfristig gesichert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung Ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen.
Die Förderung erhalten Sie für
- den Neubau und Ausbau von Kapazitäten sowie
- die innerbetriebliche Rationalisierung einschließlich der technischen Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß den KMU-Kriterien der EU
- der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht und
- der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung müssen Sie normalerweise mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie die Förderung erhalten, durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
- Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein.