Angewandte Forschung im Agrarbereich
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Kurztext
Wenn Sie Forschungsvorhaben planen, mit denen die Hamburger Agrarwirtschaft nachhaltig gestärkt und in ihrer Vielfalt erhalten bleibt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Durchführung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben im Bereich der Hamburger Agrarwirtschaft, einschließlich der Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft.
Die Förderung erhalten Sie für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Bereichen:
- innovative Produktion,
- Klimawandel,
- Biodiversität,
- Pflanzenschutz,
- Digitalisierung,
- Ressourceneffizienz und
- Gentechnikfreiheit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Agrarwirtschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- Ihr Vorhaben muss für alle im betreffenden Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen von Interesse sein. Im Ergebnis muss Ihr Vorhabens zu konkreten Handlungsempfehlungen führen.
- Zudem muss an Ihrem Vorhaben ein erhebliches Landesinteresse bestehen.