Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft
Behörde für Schule und Berufsbildung
Kurztext
Wenn Sie als freier Träger einer Ersatzschule planen, das Schulgebäude energieeffizient zu sanieren oder umbauen zu lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt Schulen in freier Trägerschaft Hilfen bei Investitionen in ihre Schulgebäude.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich der energetischen Sanierung. Dazu zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 1.000 EUR pro Schülerin und Schüler.
Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 40.000 EUR betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte schriftlich an die Behörde für Schule und Berufsbildung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragberechtigt sind die Träger von Ersatzschulen, die spätestens seit dem 1.1.2018 Finanzhilfe von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das Schulgebäude liegt in einem von der Finanzbehörde gegenüber dem Bund als förderfähig definierten Stadtteil.
- Sie erbringen mindestens 15 Prozent Eigenanteil zur Deckung zuwendungsfähiger Ausgaben.
- Sie haben mit den Baumaßnahmen nach dem 31.12.2020 begonnen und werden sie bis zum 31.12.2025 abschließen.
- Im Jahr 2025 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2025 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2025 vollständig abgerechnet werden.