Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH)
Behörde für Schule und Berufsbildung
Kurztext
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger benachteiligte Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsträger, wenn Sie in Kooperation mit Betrieben Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durchführen.
Sie erhalten die Förderung für
- die begleitete betriebliche Ausbildung. Das bedeutet, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beginnt die Ausbildung im Betrieb, und Sie unterstützen ihn oder sie durch Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung;
- die außerbetriebliche Ausbildung, normalerweise mit Überleitung in einen Betrieb. Das bedeutet, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beginnt mit der Ausbildung in Ihren Werkstätten oder Lernbüros. Je nach Leistungsstand und Betriebsreife setzt er oder sie die Ausbildung in einem Betrieb fort. Sie unterstützen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bis zum Abschluss der Ausbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen.
Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 1.2. bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger.
Sie müssen die Ausbildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchführen.
Die Teilnehmenden müssen
- ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben,
- bei Ausbildungsbeginn normalerweise zwischen 16 und 24 Jahre alt sein,
- mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben,
- grundsätzlich ausbildungsfähig sein,
- sich intensiv, aber vergeblich um Ausbildungsplätze bemüht haben – auch mithilfe der Jugendberufsagentur Hamburg.
Es muss zu erwarten sein, dass die Teilnehmenden ohne Ihre Unterstützung keinen Ausbildungsplatz auf dem ersten Ausbildungsmarkt finden oder die Ausbildung nicht erfolgreich beenden.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie für das Ausbildungsverhältnis bereits aus anderen öffentlichen Mitteln eine Förderung erhalten.