Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft (DigitalPakt) an Schulen in freier Trägerschaft und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz
Behörde für Schule und Berufsbildung
Kurztext
Wenn Sie als genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft oder Pflegeschule nach dem Pflegeberufegesetz die Digitalisierung an Ihrer Schule verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Wegen des verstärkt auf digitale Techniken angewiesenen Schulbetriebs infolge der Corona-Pandemie können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten.
Volltext
Im Rahmen des DigitalPakts Schule sorgen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik. Genehmigte Ersatzschulen in freier Trägerschaft und Pflegeschulen nach Pflegeberufegesetz werden entsprechend dem landesweiten Anteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Maßnahmen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule beteiligt.
Gefördert werden Investitionen in die technische Ausstattung der Schulen einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme.
Sie erhalten die Förderung für
- Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie Serverlösungen,
- schulisches WLAN,
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule (keine Geräte für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 281,00 pro Schülerin/Schüler im dualen System und EUR 502,00 für alle anderen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an digitale Techniken während der COVID-19 Pandemie können Sie zusätzliche Finanzhilfen erhalten für
- die Beschaffung mobiler digitaler Leihgeräte für Lehrkräfte und
- Personalkosten sowie Qualifikationsmaßnahmen für IT-Administration und IT-Support, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen des DigialPakts Schule stehen.
Ihren Antrag richten Sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 15.4.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragberechtigt sind die Träger von genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft in Hamburg. Auch als Pflegeschule nach dem Pflegeberufegesetz erhalten Sie eine Förderung.
Sie haben erst nach dem 16.5.2019 mit der Maßnahme begonnen.
Die zu beschaffenden digitalen Infrastrukturen sind technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme.
Sie machen glaubhaft, dass die Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zuverlässig kalkuliert ist.
Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent.