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Musikstadtfonds Hamburg

Behörde für Kultur und Medien

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Hamburg
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Teil der lokalen Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzepten und Projekten mit professionellem künstlerischem Standard und hoher programmatischer Qualität.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte, die normalerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals,
  • Auftritte in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber EUR 150.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Sie dürfen für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Die gleichzeitige Unterstützung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.

Vor Antragstellung wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachreferat empfohlen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise online oder unter Verwendung der vorgesehenen Formulare vor Beginn Ihres Vorhabens spätestens zum 15.6. für das Folgejahr an die Behörde für Kultur und Medien.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie und ein Großteil der im Projekt künstlerisch Tätigen leben oder arbeiten als Künstlerin oder Künstler in Hamburg.
  • Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent ein und bemühen sich um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen.
  • Ihr Projekt erfüllt einige der folgenden Zielsetzungen für das Musikleben Hamburgs:
    • Es bereichert das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse.
    • Es stärkt die Präsenz der einzelnen Musiksparten.
    • Es regt neue Kooperationen an.
    • Es fördert die künstlerische Qualität und Entwicklung.
    • Es vertieft die Internationalisierung.
    • Es ermöglicht eine erhöhte kulturelle Teilhabe, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel.
    • Es stärkt das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot.
    • Es weist Professionalität, künstlerische Qualität und einen innovativen Anspruch auf.
  • Sie sichern die Geschäftsführung ordnungsgemäß und gewährleisten die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel.
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04 November 2023