|GRANTWAY
EN

Energie Nothilfe Sport

Behörde für Inneres und Sport Hamburg

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Not for profit (incl. NGOs)
Hamburg
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Hamburger Sportverein von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als gemeinnützigen Sportverein, wenn Sie von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind und die Mehrkosten nicht gedeckt werden können, ohne dass es zu Mitgliederverlust und/oder Einschränkungen des Sportbetriebs führen würde.

Sie erhalten die Förderung für Kostensteigerungen um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2021.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für den Zeitraum ab 1.10.2022 bis 30.4.2024.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Sportanlagen, der Energieart und dem Verbrauch der Anlage pro Energieart.

Als Mitgliedsverein des Hamburger Sportbunds e.V. richten Sie Ihren Antrag bitte an den Hamburger Sportbund e.V. . Alle anderen Antragsteller richten ihren Antrag bitte an die Behörde für Inneres und Sport.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare und das Stichwort „Notfallhilfe Energie Sport“.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die spätestens seit 31.12.2021 im Hamburger Vereinsregister eingetragen sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Satzungszweck Ihres Vereins muss die allgemeine Sportausübung sein.
  • Ihr Verein muss mindestens eine eigene Sportanlage mieten oder pachten und zum energetischen Zustand Auskunft geben.
  • Ihr Verein muss Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion anwenden.
  • Sie müssen eine Kostensteigerung um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 belegen. Dabei sind die Energiekosten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nachzuweisen.
  • Ihr Verein muss erklären, dass die Mehrkosten nicht gedeckt werden können, ohne dass es zu Mitgliederverlust und/oder Einschränkungen des Sportbetriebs führen würde.
  • Ihr Verein darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder die Energiemehrkosten von anderen Stellen gefördert bekommen.

Die Förderung der Vereinsgastronomie ist ausgeschlossen.

Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023