Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Kurztext
Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen.
Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren,
- Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, Rassismus, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt,
- Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös begründeter Gewalt,
- Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern,
- gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene,
- Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 5.000 je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr.
Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit dem zu fördernden Vorhaben eines der folgenden Ziele anstreben:
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, des Rechtsextremismus und des religiös begründeten Extremismus,
- Initiierung von Prozessen, die in unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen dazu beitragen, Menschen in ihrer demokratischen Haltung zu festigen und sie zu befähigen, menschenfeindlichen oder rechtsextremistischen Einstellungen und Aktivitäten, Diskriminierung sowie Intoleranz mit demokratischen und zivilgesellschaftlichen Handlungsformen zu begegnen,
- Initiierung von Prozessen, die positive Identitätskonstruktionen für junge Hamburger Muslime ermöglichen und zugleich eine klare Positionierung gegen religiös begründeten Extremismus beinhalten,
- Förderung von Prozessen, die in unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen dazu beitragen, Menschen in ihrer demokratischen Haltung zu festigen und sie zu befähigen, religiös begründeten extremistischen Einstellungen und Aktivitäten mit demokratischen und zivilgesellschaftlichen Handlungsformen zu begegnen.