Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Kurztext
Wenn Sie den Neu- oder Umbau von Immobilien zu Wohnungen oder Pflegeeinrichtungen für pflege- und assistenzbedürftige Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert kleinräumige, quartiersorientierte Wohn- und Versorgungsformen für pflege- und assistenzbedürftige Menschen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Neubau, Umbau und Ausbau von geeignetem Wohnraum und von Gemeinschaftsflächen in Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Wohngruppen in Wohneinrichtungen,
- Neubau, Umbau und Ausbau von außerhalb, in unmittelbarer Nähe zu Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften und Wohngruppen liegenden Gemeinschaftsräumen sowie von weiteren Wohnformen, die der Zielsetzung der Förderrichtlinie entsprechen,
- Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräumen,
- Maßnahmen zum Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme,
- Maßnahmen zur fachlichen Organisations- und Personalentwicklung in entsprechenden Wohneinrichtungen und ambulanten Diensten,
- Maßnahmen zum Aufbau und zur nachhaltigen Selbstorganisation in entsprechenden Wohnformen,
- Maßnahmen zum Aufbau und zur Etablierung von Strukturen im Quartier, die eine auf Dauer ausgerichtete pflegerische Versorgung, die Teilhabe oder die Selbstorganisation und Selbsthilfe der Bürgerinnen und Bürger fördern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Wohnform und beträgt
- für die Schaffung einer Wohngemeinschaft, Hausgemeinschaft oder Wohngruppe: 125.000 EUR,
- für das Schaffen einer Pflegewohnung auf Zeit: 75.000 EUR,
- für die Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen je nach Wohnform bis zu 50.000 EUR,
- für die Erstausstattung einer Pflegewohnung auf Zeit bis zu 25.000 EUR,
- für Maßnahmen der Selbstorganisation bis zu 15.000 EUR,
- für Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung für ambulante Dienste bis zu 30.000 EUR,
- für Maßnahmen zum Einbau von zielgruppenspezifischen Assistenzsystemen bis zu 100.000 EUR,
- für Maßnahmen zum Aufbau und Etablierung von nachbarschaftlichen Strukturen bis zu 60.000 EUR.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Fristen
Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bitte bis zum 31.12.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Zielgruppe sind Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie gestalten die Größe des Wohnraumes und die Höhe der Miete so, dass dort auch Menschen leben können, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
- Stadtteile, in denen es noch kein entsprechendes Projekt gibt, sowie Personen, denen kein entsprechendes Versorgungsangebot zur Verfügung steht, werden vorrangig gefördert.
- Gemeinschaftsräume dürfen nicht gewerblich genutzt werden.
- Sie erfüllen die spezifischen Anforderungen an Konzeption und Praxis der Wohngemeinschaften.