Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Kurztext
Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot.
Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und bis zu EUR 1976,29 Sachkosten ausgezahlt werden.
Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ auch einen Zuschuss erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten.
Ihren Antrag richten Sie bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die Sie per E-Mail beim Referat für überregionale Jugend- und Familienförderung erhalten können.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein. Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht.
Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.