Förderung von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF 2014–2020)
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Kurztext
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt die vernetzte Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Hochschulen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen.
Sie bekommen die Förderung für gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und deren Mitarbeitende innerhalb von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Durch den Wissenstransfer werden die Innovationspotenziale der Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen und deren Mitarbeitende zugänglich gemacht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben erbringen.
Ihren Antrag richten Sie mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Online-System ESF Bavaria an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, die in der Fördergebietskarte der Programmrichtlinie aufgeführt sind. Das Fördergebiet konzentriert sich auf Regionen und Landkreise mit prognostizierter stark abnehmender beziehungsweise abnehmender Bevölkerung.
Das Netzwerk besteht aus mindestens einer Hochschule und 10 Unternehmen. Von den Kooperationsunternehmen müssen mindestens 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein. Mindestens 80 Prozent der Netzwerkunternehmen müssen ihren Sitz im ESF-Fördergebiet haben.
Projektträger des Netzwerkes sind Sie als Hochschule. Sie binden die Unternehmen über eine Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk ein.
Anhand qualitativer und quantitativer Indikatoren erbringen Sie spätestens 3 Jahre nach Projektbeginn den Nachweis für ein etabliertes Netzwerk.
Sie richten den Wissenstransfer ausschließlich auf die Qualifizierung von Beschäftigten in KMU und von Unternehmerinnen und Unternehmern aus und legen dabei den Fokus auf folgende Schwerpunkte:
- Lebenswissenschaften (Life Sciences, insbesondere Biotechnologie und Systembiologie),
- Informations- und Kommunikationstechnologien,
- effiziente Produktionstechnologien, Mechatronik, Automatisierung, Robotik,
- neue Werkstoffe, intelligente Materialien, Nano- und Mikrotechnologie,
- Clean Tech – Ressourcen schonende Energie-, Verkehrs- und Umwelttechnologien, nachwachsende Rohstoffe (unter anderem Biokraftstoffe), Elektromobilität,
- innovative, technologiebasierte Dienstleistungen.
Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.