Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Kurztext
Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.
Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 36.000, maximal jedoch 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Bewerbungsverfahren ist 2-stufig. In der 1. Stufe senden Sie bitte Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über ein Online -Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Web seite „Gründerland Bayern – Start?Zuschuss!“.
Darüber hinaus konnten Sie eine Förderung für
- die Errichtung sowie die Ausstattung von Gründerzentren
- Netzwerkaktivitäten zwischen Existenzgründern, etablierten Unternehmen, Hochschulen und Kommunen in der Region durch Einrichtung von Innovationsclustern,
bekommen. Das Antragsverfahren für Gründerzentren und Innovationscluster ist bereits abgeschlossen. Das heißt also, Sie können hierfür keine Anträge mehr stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt.
Sie müssen
- ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell vorlegen und
- sich an Netzwerkaktivitäten beteiligen.