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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Summary
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For profit
Public sector
Bayern
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder als Selbstständige und Selbstständiger durch die Energiekrise absehbar in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Billigkeitsleistung bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt mit Finanzmitteln des Bundes Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Selbstständige und Selbstständigen, wenn Sie aufgrund der Energiekrise außerordentliche finanzielle Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Förderung beinhaltet die Härtefallhilfe für das Jahr 2022 (Härtefallhilfe 2022) und die Härtefallhilfe für das Jahr 2023 (Härtefallhilfe 2023).

Der Hilfezeitraum umfasst

  • für die Härtefallhilfe 2022 wahlweise die Monate Januar bis Dezember 2022 (12 Monate) oder die Monate Juli bis Dezember 2022 (6 Monate),
  • für die Härtefallhilfe 2023 die Monate Januar 2023 bis Dezember 2023 (12 Monate).

Sie bekommen die Förderung als Ausgleich für Ihre betrieblichen Energiemehrkosten für

  • leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme),
  • nicht leitungsgebundene Energieträger (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle) für Heizung und Prozesswärme, die Sie im Jahr 2022 (Härtefallhilfe 2022) beziehungsweise in den Jahren 2022 oder 2023 (Härtefallhilfe 2023) beschafft und bezahlt haben (Beschaffungszeitraum).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird

  • bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern für den jeweils beantragten, gesamten Hilfezeitraum nach den Faktoren Jahres-Durchschnittsverbrauch des Energieträgers in den Jahren 2019 bis 2022, tatsächlich gezahlter Beschaffungspreis (maximal bis zur Höhe des am Beschaffungstag geltenden marktüblichen Preises) im jeweiligen Beschaffungszeitraum, durchschnittlicher allgemeiner Marktpreis im Jahr 2021 und Korrekturfaktor bei Wahl eines halbjährigen Hilfezeitraums für die Härtefallhilfe 2022,
  • bei leitungsgebundenen Energieträgern
    • für den jeweils beantragten, gesamten Hilfezeitraum der Härtefallhilfe 2022 nach den Faktoren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) im Jahr 2022), tatsächlich gezahlter Beschaffungspreis pro kWh, maßgeblicher Referenzpreis und Faktor in Höhe des für Sie maßgeblichen Entlastungskontingents nach den Energiepreisbremsen des Bundes,
    • pro Monat im Hilfezeitraum der Härtefallhilfe 2023 nach den Faktoren Jahresverbrauch in Kilowattstunden im Jahr 2023, tatsächlich in diesem Monat geltender durchschnittlicher Beschaffungspreis pro kWh für Mengen über dem Entlastungskontingent, Höhe der für Sie maßgeblichen Preisdeckelung pro kWh entsprechend den Energiepreisbremsen des Bundes, maßgeblicher Referenzpreis, für Sie maßgebliches Entlastungskontingent nach den Energiepreisbremsen des Bundes und Faktor in Höhe des für Sie maßgeblichen Entlastungskontingents nach den Energiepreisbremsen des Bundes.

mithilfe von Formeln berechnet.

Sie können die Zuschüsse für leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Energieträger sowie die Härtefallhilfe 2022 und Härtefallhilfe 2023 kombinieren, wobei Sie die Beschaffungen von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 jeweils nur in der Härtefallhilfe 2022 oder der Härtefallhilfe 2023 geltend machen können.

Die Höhe des Zuschusses muss je Antrag mindestens

  • EUR 2.000 bis 9 Vollzeitbeschäftigte,
  • EUR 4.000 bis 49 Vollzeitbeschäftigte,
  • EUR 6.000 ab 50 Vollzeitbeschäftigte

betragen (Bagatellgrenze).

Die Höhe des Zuschusses ist auf EUR 500.000 je Antragstellerin und Antragsteller begrenzt.

Reichen Sie Ihren Antrag für die Härtefallhilfe 2022 und Härtefallhilfe 2023 bitte gesondert sowie selbst oder durch eine oder einen qualifizierten Dritten (Steuerberaterin, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferin, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwalt) ausschließlich über die elektronische Antragsplattform bei dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein. Sie benötigen für die Antragstellung ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bayern-ID.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten und mit Verwaltungssitz im Freistaat Bayern,
  • selbstständige natürliche Personen ohne Beschäftigte (Soloselbstständige) und Angehörige der freien Berufe,
  • gemeinnützige Unternehmen, soweit sie unternehmerisch tätig sind (vor allem Schul- und Bildungsträger, Träger von privaten Schulen),
  • Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen sowie Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen aufgrund der Energiekrise außerordentliche finanzielle Belastungen tragen, die absehbar Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen.
  • Für die Härtefallhilfe 2022 liegt ein Härtefall vor, wenn Ihr Jahresergebnis vor Steuern (EBT) im Jahr 2022 negativ war.
  • Für die Härtefallhilfe 2023 wird ein Härtefall vermutet, wenn Ihr für 2023 zu erwartender Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten 5 Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
  • Bei inhabergeführten Unternehmen werden das für die Härtefallhilfe 2022 maßgebliche Jahresergebnis und der für die Härtefallhilfe 2023 maßgebliche erwartete Jahresgewinn um einen fiktiven Unternehmerlohn bereinigt, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde; der fiktive Unternehmerlohn bemisst sich nach dem individuellen Pfändungsfreibeitrag der Inhaberin oder des Inhabers, mindestens jedoch EUR 2.000 pro Monat.
  • Sie müssen die leitungsgebundenen Energieträger beziehungsweise nicht leitungsgebundenen Energieträger als Letztverbraucherin und Letztverbraucher unternehmerisch nutzen.
  • Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern muss im Rahmen der
    • Härtefallhilfe 2022 Ihr im Beschaffungszeitraum (ganzes Jahr 2022 oder zweites Halbjahr 2022) gezahlter Durchschnittspreis pro Verbrauchseinheit über das Doppelte des durchschnittlichen allgemeinen Marktpreises pro Verbrauchseinheit im Jahr 2021 hinausgehen. Als maßgeblicher Verbrauch wird Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch auf der Grundlage der Beschaffungsmengen der letzten Jahre (inklusive 2022) zugrunde gelegt;
    • Härtefallhilfe 2023 Ihr im Beschaffungszeitraum (Januar 2022 bis Ende der Antragsfrist) gezahlter Durchschnittspreis pro Verbrauchseinheit über das Doppelte des durchschnittlichen allgemeinen Marktpreises pro Verbrauchseinheit im Jahr 2021 hinausgehen. Als maßgeblicher Verbrauch wird Ihr durchschnittliche Jahresverbrauch auf der Grundlage der Beschaffungsmengen der letzten Jahre zugrunde gelegt.
  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern müssen im Rahmen der
    • Härtefallhilfe 2022 Ihre im Jahr 2022 gezahlten Preise über das Doppelte Ihres durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 hinausgehen. Als maßgeblicher Verbrauch wird Ihr Jahresverbrauch 2022 zugrunde gelegt;
    • Härtefallhilfe 2023 Ihre im Jahr 2023 gezahlten Preise über das Doppelte Ihres durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 beziehungsweise über den maßgeblichen Energiepreisdeckel des Bundes hinausgehen. Als maßgeblicher Verbrauch wird zunächst Ihr Jahresverbrauch 2021 zugrunde gelegt. Sie müssen im Rahmen der Schlussabrechnung Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch im Jahr 2023 nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Kosten von Energieträgern zum privaten Verbrauch, zum Verbrauch durch Dritte, zur stofflichen Verwertung oder zur Nutzung als Treibstoff,
  • Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden (öffentliche Unternehmen),
  • Energieversorgungsunternehmen,
  • Kredit- und Finanzinstitute,
  • Unternehmen, die nach dem 31.12.2021 ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben beziehungsweise gegründet wurden.
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02 November 2023