Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Kurztext
Wenn Sie Schulträger in Bayern sind und in die Digitalisierung der Bildungsinfrastrukturen investieren oder vorhandene Strukturen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund im Rahmen des DigitalPakts Schule beim Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen und dem Aufbau regionaler Strukturen zur Nutzung durch die Schulen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen an Schulen (einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme) in folgenden Bereichen:
- digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Schulserver,
- schulische WLAN-Infrastruktur,
- digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen, zum Beispiel pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule, zum Beispiel Dokumentenkameras, Beamer , interaktive Tafeln, Displays und zugehörige Steuerungsgeräte,
- digitale Arbeitsgeräte, zum Beispiel Arbeitsplatzrechner, programmierbare Steuerungen/Fertigungen, CNC-Maschinen, Diagnose- und Messgeräte, Versuchsanlagen, Laborgeräte, Steuermodule, vor allem für die technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- unter bestimmten Voraussetzungen schulgebundene mobile Endgeräte wie Laptops und Tablets (keine Smartphones ).
Zusätzlich können Sie eine Förderung für regionale Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme) in folgenden Bereichen bekommen:
- IT-Systeme im technischen Verbund mit schulgebundenen digitalen Infrastrukturen einschließlich digitaler Vernetzung innerhalb der regionalen Einheit,
- digitale Werkzeuge, die zentral vorgehalten werden und dem Aufbau einer regionalen digitalen Lehr-Lern-Infrastruktur dienen,
- digitale Dienste, die zentral bereitgestellt werden und dem unterrichtlichen Einsatz oder der schulischen Kommunikation dienen,
- regionale Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Förderhöchstbetrag für schulische Maßnahmen ist je Schulträger für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule festgelegt.
Für die Durchführung regionaler Maßnahmen können Sie zusätzliche Finanzhilfen bis zu einem Anteil von 25 Prozent an dem Höchstbetrag bekommen.
Ihren Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zeitgleich in Kopie bei der für Sie zuständigen Regierung ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 30.6.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die von Ihnen zu beschaffende digitale Infrastruktur ist technologieoffen sowie erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme.
- Wenn Sie regionale Maßnahmen durchführen, müssen schulische digitale Infrastrukturen in regionalen Rechen- und Dienstleistungszentren (regionale Einheiten) zusammengeführt werden, die
- von den Schulen von mindestens 2 Schulaufwandsträgern oder
- von mindestens 5 Schulen oder
- von mindestens 2.000 Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
- Sie müssen
- ein Medienkonzept erstellen,
- die je nach Fördergegenstand vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen einhalten,
- mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufbringen.
- Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor dem 17.5.2019 begonnen haben.
- Der Bewilligungszeitraum endet am 16.5.2024.