Soziale Innovation (ESF+ 2021–2027)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie ein sozial-innovatives Modell- oder Pilotprojekt entwickeln, das der Entwicklung und dem Test innovativer, neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Services, Organisationen, Modelle oder der Gewinnung neuer sozialer Beziehungen und Partner dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sozial-innovative Projekte, die der Entwicklung und dem Test innovativer, neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Services, Organisationen, Modelle oder der Gewinnung neuer sozialer Beziehungen und Partner dienen.
Im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen werden Projekte gefördert, die den aktuellen besonderen Bedürfnissen und Handlungsbedarfen auf Basis der sozio-ökonomischen Analyse des Freistaats Bayern entsprechen.
Sie bekommen die Förderung für ein Pilot- oder Modellprojekt, wenn es sich thematisch folgenden Aktionen des bayerischen ESF+-Programms zuordnen lässt:
- Aktion 12: Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, einschließlich des verbesserten Zugangs zur Kinderbetreuung, einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken, der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel sowie des gesunden und aktiven Alterns;
- Aktion 13: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
- Aktion 14: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des ESF+-Zuschusses können Sie dem jeweiligen Förderaufruf entnehmen.
Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die mindestens einmal im Jahr im Internet veröffentlicht werden. Im 1. Schritt reichen Sie bitte Ihren Projektvorschlag zu einem bestimmten Stichtag ausschließlich elektronisch über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.
Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, zuständig.
Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Antrag über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 einzureichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem Sozialpartner, soziale Unternehmen, Träger aus dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.
- Sie führen das Projekt in Bayern durch.
- Die Projektteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
- Je nach Förderaufruf müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen beachten.