Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Kurztext
Wenn Sie neue Unterstützungs- und Wohnformen umsetzen wollen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss als Anschubfinanzierung erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Unterstützungs- und Wohnformen für ältere Menschen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu Hause oder wie zu Hause zu ermöglichen.
Sie bekommen die Förderung für
- seniorengerechte Quartierskonzepte,
- von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
- Wohnberatungsstellen,
- gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
- sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachkosten beziehungsweise Honorarkosten für Koordinationskräfte, Öffentlichkeitsarbeit und die seniorengerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Anschubfinanzierung.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art Ihres Projekts zwischen mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 80.000. Die Förderhöchstsumme ist auf 90 Prozent Ihrer tatsächlichen Ausgaben begrenzt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Stichtage sind jährlich der 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ein Konzept vorlegen, aus dem folgende Informationen hervorgehen:
- Ziel und Zweck des Vorhabens,
- die geplanten Strukturen, also der Stand der Planung, die Räumlichkeiten, die Organisation, die Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals,
- das bürgerschaftliche Engagement,
- die Entwicklungsperspektive sowie
- die Nachhaltigkeit.
- Die Befürwortung des Projekts durch die örtliche Kommune muss vorliegen.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise maximal 2 Jahre, bei seniorengerechten Quartierskonzepten maximal 4 Jahre.