Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mobilfunkrichtlinie – MFR)
Bayerisches Mobilfunkzentrum
Kurztext
Wenn Sie in Bayern das Mobilfunknetz zur optimalen Versorgung aller Landesteile ausbauen, können Sie vom Freistaat einen Zuschuss von bis zu EUR 500.000 erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim sukzessiven Ausbau der Versorgung mit mobilem Breitband in aktueller LTE- oder 5G-Technik. Das schließt bessere Notrufmöglichkeiten für diejenigen bayerischen Regionen ein, in denen bisher keine Versorgung mit Mobilfunk besteht.
Sie bekommen die Förderung
- als Kommune für den Bau passiver Infrastruktur (Masten, Fundamente und Leerrohre) für Mobilfunkstandorte der Netzbetreiber (Mietmodell),
- als Netzbetreiber für die Ertüchtigung oder den Neubau von Masten des Behördenfunks BOS Bayern, sodass Sie die Masten mitnutzen können (BOS-Modell).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Mietmodellen von Gebietskörperschaften bis zu 80 Prozent, in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 500.000 je Gemeinde. Bei Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erhöht sich je Gemeinde die Maximalförderung um EUR 50.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000;
- bei BOS-Modellen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 500.000 je Gemeindegebiet.
Ihren Antrag richten Sie nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfahrens und einer Markterkundung an das Bayerische Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz.
Fristen
Ihren Antrag müssen Sie bis spätestens 30.6.2022 stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Das Förderprogramm „Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mobilfunkrichtlinie – MFR)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in Bayern sowie
- Netzbetreiber.
Ihre Maßnahme führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Versorgung mit mobilem Breitband. Das heißt, dass Sie in einem bislang nicht mit Mobilfunk versorgten Gebiet erstmals mobiles Breitband (aktueller LTE-Standard oder 5G) aufbauen.
Sie müssen in Ihrem Zielgebiet
- eine LTE-Versorgung mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor sicherstellen,
- eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden ermöglichen,
- den Betrieb für mindestens 7 Jahre gewährleisten (Zweckbindungsfrist).
Für die Umsetzung des Mietmodells wählen Sie entweder die Variante des Bauauftrags oder der Baukonzession.
Sie müssen den interessierten Netzbetreibern die passive Infrastruktur zu fairen und angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellen.